Krankengymnastik - das ändert sich

|   ags

Wenn Ärzte bislang Krankengymnastik verordnet haben, mussten Patienten die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen. "Dieses Zeitfenster hat der Gesetzgeber ab 2021 erweitert", informiert Drs. Ruud Stefelmanns. Eine physiotherapeutische Behandlung kann ab sofort auch bis zu 28 Tagen nach dem Verordnungsdatum starten, berichtet der Kempener Gesundheitswissenschaftler. Dadurch, so der ags-Inhaber, entsteht mehr Flexibilität im Zusammenspiel zwischen Arzt, Patient und physiotherapeutischer Praxis.

Diese 28-Tage-Frist gilt natürlich nicht, so Ruud Stefelmanns, wenn der Arzt auf dem Rezept einen "spätesten Behandlungstermin" notiert hat. Die maximale Behandlungsunterbrechung ohne Begründung beträgt nach wie vor 14 Kalendertage. Ansonsten kann es zu Absetzungen kommen - das Rezept wird von der Kasse nicht mehr anerkannt, der Patient muss die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. In begründeten Ausnahmefällen erlauben zahlreiche Krankenkassen eine längere Unterbrechung, beispielsweise bei einer anderweitigen Erkrankung des Patienten.   

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