Diese 28-Tage-Frist gilt natürlich nicht, so Ruud Stefelmanns, wenn der Arzt auf dem Rezept einen "spätesten Behandlungstermin" notiert hat. Die maximale Behandlungsunterbrechung ohne Begründung beträgt nach wie vor 14 Kalendertage. Ansonsten kann es zu Absetzungen kommen - das Rezept wird von der Kasse nicht mehr anerkannt, der Patient muss die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. In begründeten Ausnahmefällen erlauben zahlreiche Krankenkassen eine längere Unterbrechung, beispielsweise bei einer anderweitigen Erkrankung des Patienten.
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