Bei körperlich schwerer Arbeit

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Zuweilen wird BEM missverstanden, dass der Mitarbeiter wieder an den alten Arbeitsplatz zurück muss.

Hier ist der Blick zu erweitern. Es kann auch so ausgehen, dass der Mitarbeiter seiner alten Arbeit nicht mehr nachgehen kann, dafür aber an anderer Stelle einsetzbar ist und seine Erfüllung findet.  

Das ist dann eine Win-win-Situation: der Mitarbeiter fühlt sich wertgeschätzt, das Unternehmen profitiert von der neuen Qualität seiner Arbeit.

Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigen zu überwinden. Richtig angewandtes BEM ist ein Segen. Die Betonung liegt auf "richtig". BEM darf kein Alibi sein, einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden. Beratung und Begleitung sind wichtig. Das ags berät Sie gerne und steht für Qualität am Arbeitsplatz und in Ihrem Leben. Fragen Sie Drs. Ruud Stefelmanns: Tel. 02152 518113.


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